Es ist jedenfalls kein gutes Zeichen, wenn sich ein Gericht zum Ende eines Prozesses selbsterklärtermaßen "ratlos" zeigt. Vielleicht hätte man sich mit den beteiligten Menschen doch deutlich länger beschäftigen müssen. Ich persönlich bin zwar etwas skeptischer, ob die Täter-Mutter wirklich im juristischen Sinn "schuldunfähig" ist.
Denn immerhin zog sich das Verbrechen am Kind über einen längeren Zeitraum hin.
Andererseits: Man kann - wenn man von den Verhältnissen hört - bezüglich der Mutter schon von einem erheblich deformierten Menschen sprechen, dessen - das wäre mein Urteil - Steuerungsfähigkeit deutlich herabgesetzt ist. Die Mutter weist in meinen Augen eine erhebliche persönlichkeitsstrukturelle Lebensuntüchtigkeit auf. Unter dieser Voraussetzung können übel angefangene Dinge, leichter als bei normalen Menschen, eine geradezu unfassbare Dauerhaftigkeit und Selbstverständlichkeit entwickeln.
Die Psychologie der Verwahrlosung.
Die Mutter war jedenfalls erheblich überfordert, auf kaum steigerbare Weise - und dort, wo sie dem Gericht "normal" vorkam, was ihr als Schuldfähigkeit ausgelegt wurde, dort war diese Restnormalität zugleich auch eine Flucht aus ihren erheblichen Problematiken, aus denen diese Mutter keinen anderen inneren Ausweg wusste als verhängnisvolle Verdrängung.
Eine Verstrickung.
Der Missbrauch des Kindes spitzte sich unter diesen Bedingungen immer weiter zu.
Wenn der Psychiater dies nicht erkennt, zum Beispiel, weil für derartige Störungen und persönliche Einschränkungen in seinem Kategoriensystem psychiatrischer Erkrankungen keine Entsprechungen existieren, so lässt dies erhebliche Zweifel an der Prasis psychiatrischer Begutachtung entstehen.
Es soll keine schwere Persönlichkeitsstörung bei dieser Frau vorliegen?
Ich frage mich zum Beispiel:
(1) Warum lehnt dieser Psychiater die Diagnose "schwere Persönlichkeitsstörung" ab?
(2) Wie stark war dieser Psychiater auf Verwahrlosungen spezialisiert?
(3) Warum zieht man in einem derart bedeutenden Prozess nicht mehrere Gutachter heran?
Kein gutes Zeichen
Denn immerhin zog sich das Verbrechen am Kind über einen längeren Zeitraum hin.
Andererseits: Man kann - wenn man von den Verhältnissen hört - bezüglich der Mutter schon von einem erheblich deformierten Menschen sprechen, dessen - das wäre mein Urteil - Steuerungsfähigkeit deutlich herabgesetzt ist. Die Mutter weist in meinen Augen eine erhebliche persönlichkeitsstrukturelle Lebensuntüchtigkeit auf. Unter dieser Voraussetzung können übel angefangene Dinge, leichter als bei normalen Menschen, eine geradezu unfassbare Dauerhaftigkeit und Selbstverständlichkeit entwickeln.
Die Psychologie der Verwahrlosung.
Die Mutter war jedenfalls erheblich überfordert, auf kaum steigerbare Weise - und dort, wo sie dem Gericht "normal" vorkam, was ihr als Schuldfähigkeit ausgelegt wurde, dort war diese Restnormalität zugleich auch eine Flucht aus ihren erheblichen Problematiken, aus denen diese Mutter keinen anderen inneren Ausweg wusste als verhängnisvolle Verdrängung.
Eine Verstrickung.
Der Missbrauch des Kindes spitzte sich unter diesen Bedingungen immer weiter zu.
Wenn der Psychiater dies nicht erkennt, zum Beispiel, weil für derartige Störungen und persönliche Einschränkungen in seinem Kategoriensystem psychiatrischer Erkrankungen keine Entsprechungen existieren, so lässt dies erhebliche Zweifel an der Prasis psychiatrischer Begutachtung entstehen.
Es soll keine schwere Persönlichkeitsstörung bei dieser Frau vorliegen?
Ich frage mich zum Beispiel:
(1) Warum lehnt dieser Psychiater die Diagnose "schwere Persönlichkeitsstörung" ab?
(2) Wie stark war dieser Psychiater auf Verwahrlosungen spezialisiert?
(3) Warum zieht man in einem derart bedeutenden Prozess nicht mehrere Gutachter heran?
*kopfschüttel*