wichtige info: die meinungsfreiheit im netz...

...droht durch ein urteil eines hamburger gerichts massiv beeinträchtigt zu werden:

"Das Hamburger Landgericht hat eine einstweilige Verfügung bestätigt, nach der es heise online verboten ist, Forenbeiträge zu verbreiten, in denen dazu aufgerufen wird, durch den massenhaften Download eines Programms den Server-Betrieb eines Unternehmens zu stören. Der Heise Zeitschriften Verlag wird damit faktisch gezwungen, sämtliche Beiträge zu den Diskussionsforen im Vorhinein auf diesen Rechtsverstoß hin zu überprüfen. Das Urteil (Az. 324 O 721/05) dürfte gravierende Auswirkungen auf den Betrieb von Webforen und vergleichbaren Diensten haben."


der inhaltliche tenor dieses urteils läuft darauf hinaus, dass alle anbieter von diskussionsplattformen im netz - wozu neben foren auch blogs, chats, öffentliche mailinglisten u.a. zu rechnen sind, künftig generell in allen fällen haftbar sind, in denen sich privatpersonen oder unternehmen von auf der jeweiligen plattform veröffentlichten beiträgen in ihren tatsächlichen oder vermeintlichen rechten angegriffen sehen -auch ohne kenntnis der jeweiligen beiträge:

"Die Kammer erklärte, sie sei überzeugt, dass der Verlag allein durch die Verbreitung auch ohne Kenntnis für die im Forum geäußerten Inhalte haftbar zu machen sei. Er könne schließlich die Texte vorher automatisch oder manuell prüfen."

heise kommentiert das so:

"Sollte sich diese Rechtsprechung durchsetzen, führt das dazu, dass jeder Anbieter, der ungefiltert die Möglichkeit zu Kommentaren bietet, unmittelbar für Rechtsverstöße in den Beiträgen haftet und abgemahnt werden kann", kommentierte der Justiziar des Heise Zeitschriften Verlags, Joerg Heidrich. Davon seien nicht nur Foren, sondern auch alle anderen Web-Kommunikationsformen wie Blogs, Gästebücher oder sogar Chats betroffen. Nach Ansicht von Heidrich steht diese Rechtsprechung im klaren Widerspruch zu dem erklärten Willen des Gesetzgebers und einer EU-Richtlinie, wonach Diensteanbieter gerade nicht dazu verpflichtet seien, die von ihnen nur übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen. Auch der BGH gehe in einem Urteil zu dieser Problematik davon aus, dass ein Anbieter nur dann als Störer hafte, wenn zumutbare Kontrollmöglichkeit über die verbreiteten Inhalte bestünden."

und die logische konsequenz daraus:

"Die Auswirkungen des Urteils auf den weiteren Betrieb der Webforen von heise online sind kaum absehbar. "Wir werden Foren schließen müssen, wenn einzelne Teilnehmer über die Stränge zu schlagen drohen, und können wohl zu brisanten Themen generell keine Diskussionsplattform mehr anbieten", sagte Chefredakteur Christian Persson. Der Heise Zeitschriften Verlag hat bereits angekündigt, nach der Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung Rechtsmittel gegen die Entscheidung einzulegen."

klartext: anbieter von foren oder auch blogs, in denen zb. kritisch über ein unternehmen oder bestimmte produkte diskutiert wird, müssen bei bestand dieses urteils künftig eine "zumutbare kontrolle" (generelle (vor-)zensur) ausüben, wenn sie nicht das risiko einer klage eingehen wollen. was das bedeuten könnte, muss ich wohl nicht weiter ausführen. es bleibt nur zu hoffen, dass dieses urteil keinen bestand haben wird. bei heise sind jedenfalls schon einige foren zu potentiell brisanten (it-)themen abgeschaltet worden.

*

edit am 6.12.: artikel zum thema heute in der zeit und bei telepolis. ansonsten scheinen vielen userInnen in foren und auch in blogs die möglichen konsequenzen dieses urteils entweder nicht bewußt oder aber egal zu sein - beides keinesfalls positive eigenschaften.

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