assoziation: elitäre mafiosi? mafiöse eliten? was tun? (teil 2)
(da der ganze komplex vermutlich leider immer mehr platz erfordern wird, füge ich hiermit eine eigene fortsetzung dieses beitrags an - sozusagen das dritte update).
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mittlerweile gerät auch der "verfassungsschutz" ob seines seltsamen umgangs mit den akten bzw. den methoden seiner informationsgewinnung und -weitergabe stärker in die kritik - auszüge aus einem kommentar von h. prantl in der süddeutschen zeitung:
(...)Man kann den Eindruck gewinnen, dass dort eine Mafia ihre Nester hat, deren Paten, getarnt als anständige Staatsbeamte, auf der Brühlschen Terrasse spazieren gehen; selbst Spitzen der staatlichen Gewalten sollen ja verwickelt sein in Laster und Verbrechen. Die Nachrichten aus Sachsen klingen so, als sei dort die organisierte Kriminalität die eigentliche Staatsgewalt.
Das alles soll sich ergeben aus Stapeln von Akten, in denen der Landesverfassungsschutz langjährige Beobachtungen gesammelt hat. Der Verfassungsschutz aber sitzt auf diesen Akten, als handele es sich um einen Schatz in Privateigentum. Er lässt es zu, dass sich unglaubliche, ja ungeheuerliche Gerüchte entwickeln - und verweigert zugleich die Herausgabe der Akten an die Ermittlungsbehörden."(...)
die frage danach, ob und wo möglicherweise die organisierte kriminalität die eigentliche staatsgewalt darstellt, kann ganz verschiedene antworten nach sich ziehen - abhängig besonders von der definition der ok. die definition eines extrembeispiels macht das deutlich:
(...)"Denn die so genannte "Machtergreifung" Hitlers, die in Wirklichkeit eine "Machtübergabe" an die NSDAP war, deren Anführer noch 10 Jahre zuvor wegen Hochverrats im Zuchthaus gesessen hatte, bedeutete das Ende demokratischer Rechtsstaatlichkeit. Business Crime Control betrachtet deshalb die damaligen Nazihorden als eine Variante Organisierter Kriminalität. Damit gerät BCC zwar in Widerspruch zu den offiziell anerkannten OK-Definitionen. Aber es bedurfte nicht der Verbrechen, die unter dem NS-Regime zwischen 1933 und 1945 begangen wurden, die vor 1933 genügen vollauf, um den Nachweis für die Behauptung erbringen zu können, dass die NSDAP mitsamt ihren Unterorganisationen die Kriterien eines Verbrechersyndikats erfüllte."(...)
anders gesagt: es gibt durchaus - in diktatorischen systemen sowieso, aber auch in sog. demokratien - als "legal" besonders im jeweils herrschenden formaljuristischen sinne definierte verhältnisse, die bei realistischer betrachtung als manifestationen organisierter kriminalität begriffen werden müssen. immer dann, wenn ein derartig verfasstes staatssystem vorgibt, kriminalität zu "bekämpfen", handelt es sich in wirklichkeit um stinkbanale bandenfehden, die deutlich das kapitalistische konkurrenzprinzip ausdrücken. und das hat weder mit "recht" im formaljuristischen sinne und erst recht nicht mit gerechtigkeit in einem authentisch-menschlichen sinn irgendetwas zu tun.
ich mache diesen kleinen exkurs deshalb, um ein mißverständnis zu vermeiden: ich gehe nicht davon aus, dass es sich bei den sächsischen verhältnissen um eine art "fremdkörper" innerhalb eines doch ansonsten ganz demokratisch verfassten staates handelt. nein, ich gehe davon aus, dass derlei verhältnisse eher einen blick in die eigentliche innere struktur von kapitalistisch organisierten staatssystemen erlauben, und wir möglicherweise vor unseren augen nur einen sichtbar gewordenen teil der alltäglichen machtkämpfe verschiedener fraktionen der herrschenden "eliten" beobachten können, die sich jeweils selbst und gegenseitig nach bedarf, belieben und machtverhältnissen legitimieren/delegitimieren. die klassische mafia (auch als oberbegriff für die gesamte illegalisierte ok gemeint) bringt in ihrem treiben nur die tatsächliche struktur unserer heutigen ökonomie auf den mörderischen punkt. und es fällt schon seit langer zeit schwer, qualitative unterschiede zwischen den aktivitäten großer transnationaler konzerne einerseits und den als organisierte kriminalität bezeichneten strukturen andererseits zu entdecken (mehr zu diesen gemeinsamkeiten hier). ich vermute, das u.a. genau an diesem punkt auch die affinität beider bereiche zueinander liegt.
und wenn die beiden oben genannten es jeweils schaffen, ganze staatsapparate mitsamt ihrer gewaltmittel unter kontrolle zu bekommen, lässt sich spätestens an diesem punkt nicht mehr wirklich sinnvoll eine unterscheidung treffen zwischen "legaler" und "illegaler" macht. um das zu verdeutlichen, hatte ich in einem früheren artikel u.a. zum thema folter klaus theweleit zitiert:
(...)"Kate Millet betont in ihrem Buch immer wieder, daß die Folter nicht im `Illegalen´ passiert, sondern streng staatlich geregelt ist. Die Folter kommt aus dem Zentrum der offiziellen staatlichen Macht, bezeichnet aber einen Umschlagspunkt dieser Macht, den Umschlag ins Kriminelle:
`Das Vorbild ist nicht die Ethik des Kriegers oder des Offiziers, sondern die Mafia, die Kriminalität. Aber es ist eine hochtechnisierte und hochentwickelte kriminelle Gewalt, die alle Vorteile der Verbindung mit der Regierungsmacht auf ihrer Seite hat: Ihr technisches Kernstück ist das große Kommunikationszentrum im Nationalpalast, wo alle Geheimdienstinformationen koordiniert und die Befehle für die Todesschwadronen ausgegeben werden."(...)
nochmal anders: aufgrund ihrer unsichtbaren basis, die sie in den bis heute dominanten antisozialen gewaltverhältnissen der meisten menschlichen gesellschaften besitzen, sind so ziemlich alle bis heute bekannten staatlichen formationen zwangsläufig anfällig sowohl für die infiltration seitens der ok als auch den offenen umschlag in eine beliebige variante derselben. und ob letzterer zustand dann noch formaljuristisch abgesegnet und durch simulation von "demokratischen verhältnissen" verdeckt wird, ist in einem solchen fall völlig egal.
weiter im kommentar:
(...)"Die dubiose Geschichte in Sachsen hat eine Vorgeschichte: Der sächsische Verfassungsgerichtshof hat vor zwei Jahren Teile des sächsischen Verfassungsschutzgesetzes für verfassungswidrig erklärt - die Teile nämlich, in denen das Gesetz den Geheimdienstlern die Befugnis eingeräumt hatte, Informationen über jegliche Organisierte Kriminalität (OK) zu sammeln.
Das Verfassungsgericht untersagte dies, weil es sich bei der Bekämpfung der OK um klassische Aufgaben von Polizei und Staatsanwaltschaft handele; das höchste Gericht erlaubte die geheimdienstliche Tätigkeit hier nur insoweit, als dies zugleich dem Schutz der verfassungsmäßigen Ordnung diene.
Der Verfassungsschutz (er verfügt dort immerhin über 211 Planstellen) hätte nach diesem Urteil seine Ermittlungstätigkeiten einstellen müssen - und die Akten, soweit sie Hinweise auf Straftaten enthalten, der Staatsanwaltschaft, und, soweit nicht, dem Staatsarchiv übergeben müssen. Weder dies noch das ist geschehen. Warum nicht? Wer hatte daran welche Interessen?"(...)
bei diesem sachstand drängen sich mehrere fragen auf: ist es nicht vielfältig belegbar, dass sog. geheimdienste jeglicher coleur strukturell immer eine art avantgarde darstellen, wenn es darum geht, die zone des jeweils herrschenden rechtsrahmens zu verlassen? (ohne jetzt den aktuellen rechtsrahmen als maß aller dinge hinstellen zu wollen - das ist er meiner meinung nach absolut nicht). ist es bei solchen "diensten" nicht seit eh und je bekannt, dass sie aufgrund ihrer struktur historisch bereits in vielen situationen selbst zu kriminellen oder gar staatsterroristischen institutionen mutiert sind? was meistens auch mit einer instrumentalisierung seitens verschiedener elitärer gruppen für beliebige machtkämpfe verbunden war/ist? speziell zum aktuellen fall ist aber auch die folgende frage zu stellen: wurde hier nicht die grenze zwischen polizei einerseits und geheimdienst andererseits zum wiederholten male überschritten? und sind solche
schleichenden veränderungen in allen möglichen staatlichen bereichen dieses landes nicht immer öfter zu registrieren?
in diesem zusammenhang finde ich auch eine aussage aus einem interview aus der zeit aufschlußreich:
(...)"Der funktionierende Staat bietet ja genau die Strukturen, die die organisierte Kriminalität für ihre Zwecke nutzen will. Sie ist also gerade nicht bestrebt, die demokratische Grundordnung zu gefährden."(...)
es lohnt sich sehr, darüber nachzudenken, was das eigentlich über die "demokratische grundordnung" im vergleich zur ok aussagt.
ohne weiteren kommentar dann noch dieses hier:
(...)" Am 16. Oktober 2002 findet eine ungewöhnliche Razzia in den Räumen der K26 statt. Fünfzig Beamte des Landeskriminalamtes (LKA) durchsuchen die Büros ihrer Kollegen, nehmen Akten und Mobiltelefone an sich. Anlass ist das angeblich unlautere Verhalten der K26-Beamten bei der Sicherung einer großen Menge Rauschgift. Die Vorwürfe können nicht bewiesen werden, trotzdem wird K26-Chef Georg Wehling vom Dienst suspendiert. Unterdessen nehmen sich zwei LKA-Beamte den ehemaligen Dealer und K26-Informanten Frank F. vor. Sie versprechen ihm Strafmilderung, »wenn ich gegen Herrn Wehling Aussagen machen würde«, schreibt F. in seiner eidesstattlichen Versicherung, die der ZEIT vorliegt. F. geht nicht auf das Angebot ein, er sitzt noch heute im Gefängnis. Das LKA erklärt dazu, dass gegen beide Beamte Anzeige erstattet wurde, die eingestellt wurde.
Wehlings Rechtsanwalt Rainer Wittner glaubt, dass sein Mandant aus dem Weg geräumt werden sollte. »Das K26 war auf ein Beziehungsgeflecht von Leuten aus dem Milieu, Immobilienmaklern, Polizisten und Juristen gestoßen. Da versuchten wohl einige, Leute aus dem K26 kaltzustellen.« Wehling wusste um prominente Fälle. 1993 wurde das Kinderbordell Jasmin ausgehoben, in dem hochgestellte Personen der Leipziger Gesellschaft verkehrt haben sollen. Als dem Bordellbesitzer MichaelW. der Prozess gemacht wird, wird er zu der erstaunlich milden Strafe von vier Jahren Haft verurteilt. Am 16. Mai 2000 erklärt W. dem K26 in einer Zeugenaussage: »Das Gericht hatte großes Interesse daran, dass in der Verhandlung keine ›dreckige Wäsche‹ gewaschen wird, dass ich keine Angaben zur Kundschaft mache.« Das K26 leitet die Akte an die Staatsanwaltschaft weiter. Angeblich ohne Ergebnis, ein Verfahren wird nicht eingeleitet. Die Staatsanwaltschaft Leipzig gab bis Redaktionsschluss keine Stellungnahme dazu ab."(...)
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mittlerweile gerät auch der "verfassungsschutz" ob seines seltsamen umgangs mit den akten bzw. den methoden seiner informationsgewinnung und -weitergabe stärker in die kritik - auszüge aus einem kommentar von h. prantl in der süddeutschen zeitung:
(...)Man kann den Eindruck gewinnen, dass dort eine Mafia ihre Nester hat, deren Paten, getarnt als anständige Staatsbeamte, auf der Brühlschen Terrasse spazieren gehen; selbst Spitzen der staatlichen Gewalten sollen ja verwickelt sein in Laster und Verbrechen. Die Nachrichten aus Sachsen klingen so, als sei dort die organisierte Kriminalität die eigentliche Staatsgewalt.
Das alles soll sich ergeben aus Stapeln von Akten, in denen der Landesverfassungsschutz langjährige Beobachtungen gesammelt hat. Der Verfassungsschutz aber sitzt auf diesen Akten, als handele es sich um einen Schatz in Privateigentum. Er lässt es zu, dass sich unglaubliche, ja ungeheuerliche Gerüchte entwickeln - und verweigert zugleich die Herausgabe der Akten an die Ermittlungsbehörden."(...)
die frage danach, ob und wo möglicherweise die organisierte kriminalität die eigentliche staatsgewalt darstellt, kann ganz verschiedene antworten nach sich ziehen - abhängig besonders von der definition der ok. die definition eines extrembeispiels macht das deutlich:
(...)"Denn die so genannte "Machtergreifung" Hitlers, die in Wirklichkeit eine "Machtübergabe" an die NSDAP war, deren Anführer noch 10 Jahre zuvor wegen Hochverrats im Zuchthaus gesessen hatte, bedeutete das Ende demokratischer Rechtsstaatlichkeit. Business Crime Control betrachtet deshalb die damaligen Nazihorden als eine Variante Organisierter Kriminalität. Damit gerät BCC zwar in Widerspruch zu den offiziell anerkannten OK-Definitionen. Aber es bedurfte nicht der Verbrechen, die unter dem NS-Regime zwischen 1933 und 1945 begangen wurden, die vor 1933 genügen vollauf, um den Nachweis für die Behauptung erbringen zu können, dass die NSDAP mitsamt ihren Unterorganisationen die Kriterien eines Verbrechersyndikats erfüllte."(...)
anders gesagt: es gibt durchaus - in diktatorischen systemen sowieso, aber auch in sog. demokratien - als "legal" besonders im jeweils herrschenden formaljuristischen sinne definierte verhältnisse, die bei realistischer betrachtung als manifestationen organisierter kriminalität begriffen werden müssen. immer dann, wenn ein derartig verfasstes staatssystem vorgibt, kriminalität zu "bekämpfen", handelt es sich in wirklichkeit um stinkbanale bandenfehden, die deutlich das kapitalistische konkurrenzprinzip ausdrücken. und das hat weder mit "recht" im formaljuristischen sinne und erst recht nicht mit gerechtigkeit in einem authentisch-menschlichen sinn irgendetwas zu tun.
ich mache diesen kleinen exkurs deshalb, um ein mißverständnis zu vermeiden: ich gehe nicht davon aus, dass es sich bei den sächsischen verhältnissen um eine art "fremdkörper" innerhalb eines doch ansonsten ganz demokratisch verfassten staates handelt. nein, ich gehe davon aus, dass derlei verhältnisse eher einen blick in die eigentliche innere struktur von kapitalistisch organisierten staatssystemen erlauben, und wir möglicherweise vor unseren augen nur einen sichtbar gewordenen teil der alltäglichen machtkämpfe verschiedener fraktionen der herrschenden "eliten" beobachten können, die sich jeweils selbst und gegenseitig nach bedarf, belieben und machtverhältnissen legitimieren/delegitimieren. die klassische mafia (auch als oberbegriff für die gesamte illegalisierte ok gemeint) bringt in ihrem treiben nur die tatsächliche struktur unserer heutigen ökonomie auf den mörderischen punkt. und es fällt schon seit langer zeit schwer, qualitative unterschiede zwischen den aktivitäten großer transnationaler konzerne einerseits und den als organisierte kriminalität bezeichneten strukturen andererseits zu entdecken (mehr zu diesen gemeinsamkeiten hier). ich vermute, das u.a. genau an diesem punkt auch die affinität beider bereiche zueinander liegt.
und wenn die beiden oben genannten es jeweils schaffen, ganze staatsapparate mitsamt ihrer gewaltmittel unter kontrolle zu bekommen, lässt sich spätestens an diesem punkt nicht mehr wirklich sinnvoll eine unterscheidung treffen zwischen "legaler" und "illegaler" macht. um das zu verdeutlichen, hatte ich in einem früheren artikel u.a. zum thema folter klaus theweleit zitiert:
(...)"Kate Millet betont in ihrem Buch immer wieder, daß die Folter nicht im `Illegalen´ passiert, sondern streng staatlich geregelt ist. Die Folter kommt aus dem Zentrum der offiziellen staatlichen Macht, bezeichnet aber einen Umschlagspunkt dieser Macht, den Umschlag ins Kriminelle:
`Das Vorbild ist nicht die Ethik des Kriegers oder des Offiziers, sondern die Mafia, die Kriminalität. Aber es ist eine hochtechnisierte und hochentwickelte kriminelle Gewalt, die alle Vorteile der Verbindung mit der Regierungsmacht auf ihrer Seite hat: Ihr technisches Kernstück ist das große Kommunikationszentrum im Nationalpalast, wo alle Geheimdienstinformationen koordiniert und die Befehle für die Todesschwadronen ausgegeben werden."(...)
nochmal anders: aufgrund ihrer unsichtbaren basis, die sie in den bis heute dominanten antisozialen gewaltverhältnissen der meisten menschlichen gesellschaften besitzen, sind so ziemlich alle bis heute bekannten staatlichen formationen zwangsläufig anfällig sowohl für die infiltration seitens der ok als auch den offenen umschlag in eine beliebige variante derselben. und ob letzterer zustand dann noch formaljuristisch abgesegnet und durch simulation von "demokratischen verhältnissen" verdeckt wird, ist in einem solchen fall völlig egal.
weiter im kommentar:
(...)"Die dubiose Geschichte in Sachsen hat eine Vorgeschichte: Der sächsische Verfassungsgerichtshof hat vor zwei Jahren Teile des sächsischen Verfassungsschutzgesetzes für verfassungswidrig erklärt - die Teile nämlich, in denen das Gesetz den Geheimdienstlern die Befugnis eingeräumt hatte, Informationen über jegliche Organisierte Kriminalität (OK) zu sammeln.
Das Verfassungsgericht untersagte dies, weil es sich bei der Bekämpfung der OK um klassische Aufgaben von Polizei und Staatsanwaltschaft handele; das höchste Gericht erlaubte die geheimdienstliche Tätigkeit hier nur insoweit, als dies zugleich dem Schutz der verfassungsmäßigen Ordnung diene.
Der Verfassungsschutz (er verfügt dort immerhin über 211 Planstellen) hätte nach diesem Urteil seine Ermittlungstätigkeiten einstellen müssen - und die Akten, soweit sie Hinweise auf Straftaten enthalten, der Staatsanwaltschaft, und, soweit nicht, dem Staatsarchiv übergeben müssen. Weder dies noch das ist geschehen. Warum nicht? Wer hatte daran welche Interessen?"(...)
bei diesem sachstand drängen sich mehrere fragen auf: ist es nicht vielfältig belegbar, dass sog. geheimdienste jeglicher coleur strukturell immer eine art avantgarde darstellen, wenn es darum geht, die zone des jeweils herrschenden rechtsrahmens zu verlassen? (ohne jetzt den aktuellen rechtsrahmen als maß aller dinge hinstellen zu wollen - das ist er meiner meinung nach absolut nicht). ist es bei solchen "diensten" nicht seit eh und je bekannt, dass sie aufgrund ihrer struktur historisch bereits in vielen situationen selbst zu kriminellen oder gar staatsterroristischen institutionen mutiert sind? was meistens auch mit einer instrumentalisierung seitens verschiedener elitärer gruppen für beliebige machtkämpfe verbunden war/ist? speziell zum aktuellen fall ist aber auch die folgende frage zu stellen: wurde hier nicht die grenze zwischen polizei einerseits und geheimdienst andererseits zum wiederholten male überschritten? und sind solche
schleichenden veränderungen in allen möglichen staatlichen bereichen dieses landes nicht immer öfter zu registrieren?
in diesem zusammenhang finde ich auch eine aussage aus einem interview aus der zeit aufschlußreich:
(...)"Der funktionierende Staat bietet ja genau die Strukturen, die die organisierte Kriminalität für ihre Zwecke nutzen will. Sie ist also gerade nicht bestrebt, die demokratische Grundordnung zu gefährden."(...)
es lohnt sich sehr, darüber nachzudenken, was das eigentlich über die "demokratische grundordnung" im vergleich zur ok aussagt.
ohne weiteren kommentar dann noch dieses hier:
(...)" Am 16. Oktober 2002 findet eine ungewöhnliche Razzia in den Räumen der K26 statt. Fünfzig Beamte des Landeskriminalamtes (LKA) durchsuchen die Büros ihrer Kollegen, nehmen Akten und Mobiltelefone an sich. Anlass ist das angeblich unlautere Verhalten der K26-Beamten bei der Sicherung einer großen Menge Rauschgift. Die Vorwürfe können nicht bewiesen werden, trotzdem wird K26-Chef Georg Wehling vom Dienst suspendiert. Unterdessen nehmen sich zwei LKA-Beamte den ehemaligen Dealer und K26-Informanten Frank F. vor. Sie versprechen ihm Strafmilderung, »wenn ich gegen Herrn Wehling Aussagen machen würde«, schreibt F. in seiner eidesstattlichen Versicherung, die der ZEIT vorliegt. F. geht nicht auf das Angebot ein, er sitzt noch heute im Gefängnis. Das LKA erklärt dazu, dass gegen beide Beamte Anzeige erstattet wurde, die eingestellt wurde.
Wehlings Rechtsanwalt Rainer Wittner glaubt, dass sein Mandant aus dem Weg geräumt werden sollte. »Das K26 war auf ein Beziehungsgeflecht von Leuten aus dem Milieu, Immobilienmaklern, Polizisten und Juristen gestoßen. Da versuchten wohl einige, Leute aus dem K26 kaltzustellen.« Wehling wusste um prominente Fälle. 1993 wurde das Kinderbordell Jasmin ausgehoben, in dem hochgestellte Personen der Leipziger Gesellschaft verkehrt haben sollen. Als dem Bordellbesitzer MichaelW. der Prozess gemacht wird, wird er zu der erstaunlich milden Strafe von vier Jahren Haft verurteilt. Am 16. Mai 2000 erklärt W. dem K26 in einer Zeugenaussage: »Das Gericht hatte großes Interesse daran, dass in der Verhandlung keine ›dreckige Wäsche‹ gewaschen wird, dass ich keine Angaben zur Kundschaft mache.« Das K26 leitet die Akte an die Staatsanwaltschaft weiter. Angeblich ohne Ergebnis, ein Verfahren wird nicht eingeleitet. Die Staatsanwaltschaft Leipzig gab bis Redaktionsschluss keine Stellungnahme dazu ab."(...)
monoma - 15. Jun, 21:12