kandinsky (Gast) - 13. Jul, 06:57

neuer urteile

hallo mo :)

ein text und urteile, die eventuell ein wenig linderung versprechen:


Wie Schwerkranke zu ihrem Recht kommen
Gesetzliche Kassen verweigern Patienten aus Kostengründen oft lebensnotwendige Medikamente. Ein aktuelles Urteil gibt Betroffenen neue Hoffnung

Gesetzlich Versicherte haben immer wieder den Eindruck, Patienten zweiter Klasse zu sein. Das gilt nicht nur im Krankenhaus oder beim Arztbesuch, sondern sogar bei der Verschreibung teurer Medikamente. Mit dem Hinweis auf die fehlende formale Zulassung für ein bestimmtes Krankheitsbild verweigern Kassen die Kostenübernahme teurer Präparate. Sogar, wenn bereits Heilungserfolge mit einem Medikament bei einem bestimmten Krankheitsbild nachgewiesen wurden, zahlen die Kassen nicht.


Frauke Ahlborn (Name geändert) bekommt diese Benachteiligung am eigenen Leibe zu spüren. Die 58jährige hat Brustkrebs, bisher ohne Metastasenbildung. Die Heilungschancen stehen nach Einschätzung der Ärzte fünfzig zu fünfzig. Die Kassenpatientin setzt ihre Hoffnung auf ein Medikament mit dem Wirkstoff Herceptin. Eine einzige Packungseinheit des Herceptin-Medikaments kostet 800 Euro. Doch eine Packung allein reicht für die wirkungsvolle Behandlung nicht aus. Laut Arzneimittelrichtlinie übernimmt die Krankenkasse die Kosten bei Herceptin - wenn überhaupt - jedoch nur dann, wenn im Krankheitsbild Metastasenbildungen festgestellt wurden. Ohne Metastasen wird nicht bezahlt.


In einer international angelegten Studie wurden 5100 Brustkrebs-Patientinnen mit Herceptin behandelt. Dabei zeigte sich, daß sich das Metastasenrisiko um fast 50 Prozent reduzierte, wenn Patientinnen Herceptin einnahmen. Meist kam es erst gar nicht zu einer Verschlechterung des Krankheitsbildes und Metastasenbildung.


"Ich kann einer Frau mit Brustkrebs nicht erklären, weshalb sie ausgerechnet dieses Medikament nicht bekommen soll", sagt Julia Herrenberger, Ärztin einer onkologischen Schwerpunktpraxis in Berlin Zehlendorf. Sie machte die Erfahrung, daß mit einer Chemotherapie Metastasen nur in fünf bis acht Prozent der Fälle zurückgedrängt oder gar verhindert werden.


Seit 1. April ist nun das neue Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG) in Kraft. Wenn heute ein Arzt aus Sicht der Krankenkassen zu teure Medikamente verschreibt, soll er am Quartalsende einen Teil seines Honorars zurückzahlen müssen. Patienten fürchten deshalb eine weitere Verschärfung bei der Verschreibung kostspieliger Medikamente.


Die Betroffenen müssen den Ablehnungsbescheid zur Kostenübernahme von den Krankenkassen jedoch nicht in jedem Fall hinnehmen. Die Chancen für eine Klage vor Gericht stehen nicht schlecht, wie das Bundesverfassungsgericht im Dezember 2005 (Az.: 1 BvR 347/98) deutlich machte. Danach dürfen Krankenkassen nicht einfach die Kostenübernahme für ein Medikament verweigern, weil formaljuristisch keine erprobte Behandlungsmethode bestehe. Damit wurden die Rechte schwerkranker Kassenpatienten ausdrücklich gestärkt.


Ein weiteres, erst vor drei Wochen erlassenes Urteil des Bundessozialgerichts (Az.: B 1 KR 7/05 R) untermauert das. Danach müssen die Kassen überlebenswichtige Medikamente auch ohne Zulassung auf dem deutschen Markt bezahlen, wenn kein anderes, bereits zugelassenes Präparat hilft.


"Der Richterspruch aus Karlsruhe wird die herrschende Rechtsprechung lockern", sagt Rechtsanwältin Iris Ahmadi von der Kanzlei Richter Rechtsanwälte in Hamburg. Sie rät Patienten, sich mit einem "einstweiligen Rechtsschutzverfahren" zu wehren. Dabei brauchen Patienten mit kleinerem Geldbeutel den Klageweg nicht zu scheuen. Das Verfahren am Sozialgericht selbst kostet nichts. "Schwerkranke bekommen bei vielen Sozialgerichten schnelle Hilfe", sagt Ahmadi. Zudem sind viele Anwälte bereit, das Recht der Kassenpatienten für eine eher geringe Kostenpauschale zu vertreten. Denn wenn der Patient gewinnt, muß die unterlegene Kasse bezahlen.



also, so einfach geht es nun doch nicht mehr
trotzdem stimmt es, wir leben schienbar immer mehr in einer dingwelt
der mensch wird zur ware, zum ding, das, wenn es nicht mehr funktioniert in den müll entsorgt wird. mord wird als solcher natütlich nicht wahrgenommen, es heißt ja heute auch anders: wirtschaftlichkeit und nützlichkeit
erstaunlich ist auch, das auf einmal an vielen stellen kleine josef mengeles auftauchen und der wirtschaft das wasser reichen
im übrigen mußte ich gestern gerade lesen, das psychisch kranke ausspioniert werden sollen um sie dann später eventuell einer zwangsbetreuung zuzuführen
die bundesregierung, ein hort besonders aktiver krimineller, soll sich nach der sommerpause mit diesem thema befassen.

gruss,
kandinsky

monoma - 16. Jul, 18:32

naja,...

...was ich von "unserer" (ich möchte mich von diesem zweifelhaften verein eigentlich immer mehr distanzieren, will sagen: es ist mir ein zunehmendes inneres bedürfnis) justiz so halte, habe ich in verschiedenen beiträgen der letzten monate deutlich gemacht, hoffe ich. und wie schon geschrieben, ändern daran auch urteile nichts, die ausnahmsweise nicht in der antisozialen schiene liegen.

"die bundesregierung, ein hort besonders aktiver krimineller"

*g* tja, für solche und ähnliche - im kern durchaus realitischer - ausdrücke gibt´s mittlerweile an den verschiedensten stellen zustimmung - und trotzdem empfinde ich die allgemeine apathie bzw. eher schon agonie als immer bedrückender.

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