notiz: wo bitte geht´s zum ausnahmezustand?
eigentlich habe ich weder lust noch zeit, hier die täglichen produktionen der regierenden antisozialen darzustellen bzw. zu kommentieren. vorgestern jedoch gab es ein paar nachrichten, die das schlicht und einfach notwendig machen:
„Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) prescht vor: Schäuble habe bereits Formulierungsvorschläge für eine umfassende Änderung des Grundgesetzes vorbereitet, berichtet die "Passauer Neuen Presse" unter Berufung auf einen dem Blatt vorliegenden Katalog. Demnach soll durch eine Ergänzung des Artikels zu den Aufgaben der Streitkräfte der Bundeswehreinsatz "in ganz außerordentlichen Extremsituationen" ermöglicht werden.(...)
Außerdem solle eine "Eilkompetenz" für Bundesinnen- und Bundesverteidigungsminister geschaffen werden, um Einsätze der Streitkräfte mit militärischen Mitteln im Notfall allein anordnen zu können, schreibt die Zeitung.(...)“
und in einem der selten gewordenen lesbaren sponkommentare wird weitgehend richtig gefolgert...
(...)“Die Argumentation wird unter Grundgesetz-Experten zunehmend akzeptiert. Ein Kreis konservativer Verfassungsjuristen, auf die sich Schäuble ausdrücklich beruft, entwickelt dazu Theorien, die sehr stark an die Lehren vom "Ausnahmezustand" des Nazi-Kronjuristen Carl Schmitt erinnern. Der Kölner Staatsrechtler Otto Depenheuer etwa sieht im Krieg gegen den Terror die Bürger in einer ähnlichen Pflicht wie die Soldaten: Ein "Bürgeropfer" müsse gebracht werden, eine im Grundgesetz verankerte Pflicht, im Kampf gegen die Soldaten Allahs notfalls sein Leben zu geben - und sei es als Passagier in der Economy-Class eines Ferienfliegers. Depenheuers neues Buch, die "Selbstbehauptung des Rechtsstaates", sagt Schäuble, gefalle ihm sehr.“
...das all das buhei von schäuble und konsorten aller wahrscheinlichkeit eben nicht der frage nach dem umgang mit zu bomben umfunktionierten passagierflugzeugen gilt (ein szenario übrigens, welches vermutlich seltener auftreten wird als bspw. schwere zwischenfälle in irgendeinem akw, die bekanntlich mehr oder weniger in kauf genommen werden), sondern eine ganz andere und grundsätzlichere richtung verfolgt:
„Setzt der Innenminister seine Grundgesetzänderung durch, so wäre die Erlaubnis zum Abschießen von Flugzeugen das Einfallstor für eine umfassende Militarisierung der Innenpolitik. Wenn mitten im Frieden Krieg ist, hat das Verfassungsgericht seine Kraft verloren. Wenn es möglich ist, die Menschenwürde im Kampf gegen den Terrorismus zu überspielen, warum dann nicht gleichfalls im Krieg gegen das organisierte Verbrechen, gegen Staatsfeinde jeder Art, warum eigentlich soll dann das Foltern noch verboten sein?“(...)
leider hat der kommentator vergessen zu erwähnen, dass sich regierungen in ihrem handeln – und zwar ganz pauschal gemeint – in allzu vielen fällen überhaupt nicht vom organisierten verbrechen unterscheiden lassen. das heißt, einen wichtigen unterschied gibt es: diese – mehr oder weniger gewählten - leute drehen ihre dinger meistens im ganz großen stil.
„Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) prescht vor: Schäuble habe bereits Formulierungsvorschläge für eine umfassende Änderung des Grundgesetzes vorbereitet, berichtet die "Passauer Neuen Presse" unter Berufung auf einen dem Blatt vorliegenden Katalog. Demnach soll durch eine Ergänzung des Artikels zu den Aufgaben der Streitkräfte der Bundeswehreinsatz "in ganz außerordentlichen Extremsituationen" ermöglicht werden.(...)
Außerdem solle eine "Eilkompetenz" für Bundesinnen- und Bundesverteidigungsminister geschaffen werden, um Einsätze der Streitkräfte mit militärischen Mitteln im Notfall allein anordnen zu können, schreibt die Zeitung.(...)“
und in einem der selten gewordenen lesbaren sponkommentare wird weitgehend richtig gefolgert...
(...)“Die Argumentation wird unter Grundgesetz-Experten zunehmend akzeptiert. Ein Kreis konservativer Verfassungsjuristen, auf die sich Schäuble ausdrücklich beruft, entwickelt dazu Theorien, die sehr stark an die Lehren vom "Ausnahmezustand" des Nazi-Kronjuristen Carl Schmitt erinnern. Der Kölner Staatsrechtler Otto Depenheuer etwa sieht im Krieg gegen den Terror die Bürger in einer ähnlichen Pflicht wie die Soldaten: Ein "Bürgeropfer" müsse gebracht werden, eine im Grundgesetz verankerte Pflicht, im Kampf gegen die Soldaten Allahs notfalls sein Leben zu geben - und sei es als Passagier in der Economy-Class eines Ferienfliegers. Depenheuers neues Buch, die "Selbstbehauptung des Rechtsstaates", sagt Schäuble, gefalle ihm sehr.“
...das all das buhei von schäuble und konsorten aller wahrscheinlichkeit eben nicht der frage nach dem umgang mit zu bomben umfunktionierten passagierflugzeugen gilt (ein szenario übrigens, welches vermutlich seltener auftreten wird als bspw. schwere zwischenfälle in irgendeinem akw, die bekanntlich mehr oder weniger in kauf genommen werden), sondern eine ganz andere und grundsätzlichere richtung verfolgt:
„Setzt der Innenminister seine Grundgesetzänderung durch, so wäre die Erlaubnis zum Abschießen von Flugzeugen das Einfallstor für eine umfassende Militarisierung der Innenpolitik. Wenn mitten im Frieden Krieg ist, hat das Verfassungsgericht seine Kraft verloren. Wenn es möglich ist, die Menschenwürde im Kampf gegen den Terrorismus zu überspielen, warum dann nicht gleichfalls im Krieg gegen das organisierte Verbrechen, gegen Staatsfeinde jeder Art, warum eigentlich soll dann das Foltern noch verboten sein?“(...)
leider hat der kommentator vergessen zu erwähnen, dass sich regierungen in ihrem handeln – und zwar ganz pauschal gemeint – in allzu vielen fällen überhaupt nicht vom organisierten verbrechen unterscheiden lassen. das heißt, einen wichtigen unterschied gibt es: diese – mehr oder weniger gewählten - leute drehen ihre dinger meistens im ganz großen stil.
monoma - 21. Sep, 19:55